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Der erste Steuerrechner für alle Kantone in der ganzen Schweiz: Simulieren Sie die Grundstückgewinnsteuer beim Immobilienverkauf für verschiedene Verkaufsdaten und unterschiedliche Verkaufspreise.
für alle 26 Kantone
kostenlos und einfach
fortlaufend anpassbar
Die Grundstückgewinnsteuer fällt je nach Kanton unterschiedlich aus. Aber in allen Kantonen hat die Besitzdauer einer Liegenschaft einen starken Einfluss auf die Höhe der Grundstückgewinnsteuer. Mit dem Grundstückgewinnsteuer-Rechner können Sie alle Szenarien simulieren und die Veränderung der Steuer beobachten. Vielleicht lohnt es sich, mit dem Verkauf noch zuzuwarten, um Geld zu sparen.
Geben Sie die relevanten Eckdaten zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung in 4 einfachen Schritten an.
Die Immobilie wird anhand Tausender Vergleichsdaten von Objekten in Ihrer Region nach Lage und Eigenschaften analysiert.
Nach der Berechnung erhalten Sie Sie den Online-Zugang zu Ihrem kostenlosen Ergebnis zur Grundstückgewinnsteuer.
Simulieren Sie die Grundstückgewinnsteuer für verschiedene Verkaufsdaten und unterschiedliche Verkaufspreise.
Grundsätzlich ist der Verkäufer dafür zuständig, die Grundstückgewinnsteuer zu begleichen. Bezahlt er die Rechnung aus irgendeinem Grund nicht, fordern die Steuerbehörden den offenen Betrag vom Eigentümer des Grundstücks ein. Nach der Schlüsselübergabe ist das der Käufer. Dies ist in fast allen Kantonen der Fall.
Bei einem Immobilienkauf sollte der Käufer darum auf die Begleichung der Grundstückgewinnsteuer achten. Optimal läuft der Handel ab, wenn der offene Steuerbetrag vom Verkäufer im Voraus hinterlegt oder sichergestellt wird. Alernativ kann der Käufer die Steuer vom Kaufpreis abziehen und den Betrag an das Steueramt überweisen.
Wussten Sie, dass Verkaufskosten wie Notariatskosten, Handänderungssteuer, Inseratekosten oder die Maklerprovision vom Verkaufserlös abgezogen werden dürfen und den Steuerbetrag senken?
Unsere geprüften Makler helfen Ihnen nicht nur beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung, sondern unterstützen Sie auch bei steuerlichen Fragen.
Datensicherheit steht bei uns zuoberst. Ihre Daten werden nie unerlaubt an Dritte weitergegeben. Sie als Nutzer entscheiden immer selbst, wann Sie was und mit wem teilen möchten.
Wir arbeiten ausschliesslich mit auserlesenen und geprüften Schweizer Immobilien- und Handwerkspartnern zusammen, um Ihren Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.
Wir sind eine unabhängige, junge Schweizer Firma und finanzieren uns durch Partner und Investoren. Unsere Tools entwickeln wir alle selber – die Resultate basieren auf Open Data.
Thomas L.
Markus R.
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Die Höhe hängt vom Reingewinn, von der Haltedauer und vom Standort ab. Grundstückgewinne werden kantonal unterschiedlich besteuert. Die einen berechnen die Steuer proportional, die anderen progressiv. Fast alle Kantone gewähren einen Abschlag für eine lange Haltedauer und berechnen einen Zuschlag für eine kurze Haltedauer. Die Unterschiede sind gross: Ein Grundstückgewinn von 500'000 Franken wird in St. Gallen nach zehn Jahren ca. 5.4 Mal stärker belastet als in Sarnen im Kanton Obwalden. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel «Grundstückgewinnsteuer: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen».
Es geht um viel Geld. Ein Gewinn von 500'000 Franken wird beispielsweise im Kanton St. Gallen nach zehn Jahren Haltedauer mit 162'000 Franken und in Sarnen im Kanton Obwalden mit 30'000 Franken besteuert. Mit dem Grundstückgewinnsteuer-Rechner von Houzy können Sie die Steuer für Grundstückgewinne Ihrer Immobilie bequem online berechnen (Basis: Steuertarif für ledige Steuerpflichtige und selbstbewohnte Immobilie - für jeden Kanton möglich). So wissen Sie, wie viel Sie dem Steueramt nach dem Verkauf schulden. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel «Grundstückgewinnsteuer: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen».
Die Grundstückgewinnsteuer ist sofort fällig. Im besten Fall direkt nach dem Verkauf und noch vor der Schlüsselübergabe. Ausser, Sie kaufen mit dem Verkaufserlös ein Ersatzgrundstück in der Schweiz. Dann können Sie die Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer um ein bis zwei Jahre aufschieben, in Ausnahmefällen sogar um bis zu vier Jahre.
Sie wird aufgeschoben, wenn Sie mit dem Verkaufserlös ein Ersatzgrundstück in der Schweiz kaufen. Der Aufschub wird für selbstbewohntes Wohneigentum gewährt, wenn der Kaufpreis für das Ersatzgrundstück höher ist als die Anlagekosten für das verkaufte Grundstück. Die Steuer wird ausserdem bei Eigentumswechseln durch Erbschaft, Erbvorbezug oder Schenkung und Handänderungen zwischen Ehepartnern durch güterrechtliche Änderungen, Trennung oder Scheidung aufgeschoben. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel «Grundstückgewinnsteuer: Das sollten Verkäufer und Käufer wissen».