Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Sicherheit ist individuell. Der eine hat ein grösseres Sicherheitsbedürfnis, der andere ein kleineres. Das gilt auch im für Versicherungen im Stockwerkeigentum. Welche Versicherungen sind für Sie als Stockwerkeigentümer*in und Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft sinnvoll, welche brauchen Sie und welche können Sie sich je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis sparen? Bis auf die Gebäudeversicherung, die in vielen Kantonen vorgeschrieben und auch ohne Obligatorium sehr empfehlenswert ist, sind alle Versicherungen freiwillig.
In 19 von 26 Kantonen müssen Gebäude bei der öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherung versichert werden. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Schwyz und Uri müssen Gebäude bei privaten Versicherungsgesellschaften versichert werden, weil es keine kantonale Gebäudeversicherung gibt. Nur in den Kantonen Genf, Tessin und Wallis ist die Gebäudeversicherung freiwillig. Die Versicherungsprämien variieren von Kanton zu Kanton.
Stockwerkeigentümergemeinschaften sollten eine Gebäudeversicherung abschliessen, selbst wenn sie nicht obligatorisch ist. Sie deckt Gebäudeschäden, die durch Feuer oder Elementarereignisse entstehen. Das heisst durch Blitzeinschläge, Erdrutsche, Explosionen, Felsstürze, Feuer, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Rauch, Schneedruck, Steinschläge, Stürme oder Überschwemmungen. Darum heisst sie auch Feuer- und Elementarschadenversicherung. Versichert sind auch Schäden durch Wasserrückstau aus der Kanalisation oder geborstene Leitungen.
Als Stockwerkeigentümer*in besitzen Sie Teile einer Liegenschaft mit anderen und sind Teil einer Gemeinschaft. Darum sollten Sie wichtige Versicherungen gemeinsam abschliessen. Dazu zählen neben der Gebäudeversicherung je nach Sicherheitsbedürfnis der Stockwerkeigentümergemeinschaft diese Zusatzversicherungen:
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Obwohl Erdbeben Elementarereignisse sind, sind sie nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt. In den meisten Kantonen mit obligatorischer Gebäudeversicherung gibt es darum den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung, in anderen Kantonen andere Lösungen, beispielsweise im Kanton Zürich den Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. Beide übernehmen freiwillige Leistungen ab einer gewissen Stärke des Bebens, ein Anspruch besteht nicht. Wenn Ihr Zuhause in einem erdbebengefährdeten Gebiet steht, ist eine Erdbebenversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft eine Überlegung wert.
Stockwerkeigentümer*innen sind haftpflichtversichert. Die private Haftpflichtversicherung deckt aber keine Schäden der Gemeinschaft. Zum Beispiel, wenn ein morscher Baum auf dem gemeinsamen Grundstück umstürzt und auf das Nachbarsgrundstück fällt. Die Gebäudehaftpflichtversicherung ist für Stockwerkeigentümergemeinschaften sinnvoll. Zum einen übernimmt sie Schadenersatzforderungen, berät die Gemeinschaft in Rechtsfragen und lehnt unbegründete oder überhöhte Ansprüche ab. Zum anderen vermeidet sie Diskussionen zwischen den Stockwerkeigentümer*innen, wer für einen Schaden verantwortlich und haftbar ist.
Die Gebäudeversicherung deckt Glasschäden durch Elementarereignisse, Schäden durch spielende Kinder aber nicht. Die Glasversicherung unterscheidet zwischen Mobiliar- und Gebäudeverglasung. Schäden an der Mobiliarverglasung, zum Beispiel ein Kristallspiegel oder eine Glastischplatte, deckt in der Regel Ihre Hausratversicherung, wenn Sie diesen Zusatz eingeschlossen haben. Fenster, Glasfronten, Glastüren oder Wintergärten zählen zur Gebäudeverglasung. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft sollte solche Schäden als Zusatz in die Gebäudeversicherung oder Gebäudehaftpflichtversicherung einschliessen.
Ein Mehrfamilienhaus steckt voller Haustechnik. Eine Haustechnikversicherung deckt Schäden an der Haustechnik, die fest mit dem Haus verbunden ist. Zum Beispiel die Beleuchtung, das elektrische Garagentor, das Heizsystem oder die Photovoltaikanlage. Die Deckung geht über den Umfang von Serviceaufträgen hinaus, die periodische Kontrolle und allenfalls den Austausch von Verschleissteilen beinhalten.
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Die Gebäudeversicherung deckt Wasserschäden durch Elementarereignisse, Schäden durch Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, Rohrleitungsbrüche oder Wasserstau nicht. Wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden schützen wollen, müsste Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Wasserversicherung abschliessen. Sie übernimmt beispielsweise die Kosten, wenn eine Badewanne überläuft, wenn Leitungen gefrieren und aufgetaut und repariert werden müssen oder wenn Öl aus einer Heizung oder einem Tank ausläuft. Die Leistungen und die Prämien variieren von Versicherung zu Versicherung.
Bau und Ausbau bestimmen das Risiko. Darum sind die Prämien der Wasserversicherung für Häuser mit Flachdach oder Bodenheizung höher als für andere Häuser.
Im Prinzip brauchen Sie keine Rechtsschutzversicherung. Ausser, Ihr Sicherheitsbedürfnis ist hoch – oder Sie vermieten Ihre Wohnung. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt beispielsweise Kostenvorschuss, Anwaltskosten und Auslagen für Gutachten sowie die Gerichtskosten und Parteientschädigung, falls Sie den Prozess verlieren. Sie können eine allgemeine Rechtsschutzversicherung oder eine spezielle Immobilienrechtsschutzversicherung abschliessen. Achten Sie darauf, dass Arbeitsrecht, Eigentums- und Sachenrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Schadenersatzrecht, Strafrecht sowie Versicherungsrecht eingeschlossen sind und Sie die freie Anwaltswahl haben.
Schliessen Sie die Rechtsschutzversicherung nur für ein Jahr ab. So können Sie herausfinden, ob Sie sie wirklich brauchen, und die Versicherung verlängern oder kündigen.
In der Regel brauchen Sie keine eigene Glasversicherung. Schäden an fest verbautem Glas deckt die Gebäudeversicherung. Dazu zählen Ceranfelder in der Küche, Fenster, Glasfronten in der Küche, das Lavabo im Bad oder Gästebad, die Toilettenschüssel oder der Wintergarten. Schäden am Mobiliar, zum Beispiel ein Aquarium, ein Spiegel, eine Tischplatte aus Glas oder eine Vitrine übernimmt Ihre Hausratversicherung.
Brillen, Ferngläser, Geschirr, Gläser, Glühbirnen, Handspiegel, Lampen, Leuchtröhren, Lupen oder Vasen sind nicht versicherbar.
Was passiert mit der Familienwohnung, wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener nicht mehr arbeiten kann oder stirbt? In der Regel reichen ein Einkommen und eine Invalidenrente beziehungsweise eine Witwen- und die Waisenrente(n) nicht aus, um die Wohnkosten zu tragen. Im schlimmsten Fall ist die Tragbarkeit gefährdet und die Familie muss die Wohnung verkaufen. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzen Sie die Rentenleistungen und haben mehr finanziellen Spielraum, mit dem Todesfallkapital aus einer Lebensversicherung zahlen Sie einen Teil der Hypothek zurück, senken die Wohnkosten und stellen so die Tragbarkeit wieder sicher.