Wollen Sie die Deckung eines Erneuerungsfonds prüfen? Der Houzy Sanierungsrechner berechnet Ihre jährliche Einlage in den Fonds sowie die Sanierungskosten Ihrer Wohnung und der gemeinschaftlichen Bauteile.
Kostenlos & neutral
Expertenbasiertes Analysemodell
Mit wenigen Klicks zum Online-Ergebnis
Mit wenigen Klicks erhalten Sie eine Empfehlung zur Höhe Ihrer Einlage in den Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
Die optimale Einlage in den gemeinschaftlichen Erneuerungsfonds kann mit dem Houzy Beitragsrechner für Stockwerkeigentum ganz einfach und schnell berechnet werden.
Der Online-Rechner baut auf dem Ergebnis unseres Sanierungsrechners auf. Dieser prüft den Sanierungsbedarf der individuellen und gemeinschaftlichen Bauteile und berechnet die voraussichtlichen Sanierungskosten.
Basierend auf der Analyse der Sanierungszeitpunkte und -kosten der gemeinschaftlichen Bauteile prognostiziert Houzy, welchen Anteil der Erneuerungsfonds an den Kosten decken kann. Mit dem Beitragsrechner können Sie dann die optimale Höhe Ihrer Einlage in den Erneuerungsfonds berechnen.
Damit Sie den benötigten Deckungsbeitrag berechnen können, braucht es nur drei Angaben zum Erneuerungsfonds. Diese können Sie in den meisten Fällen angeben, ohne die Verwaltung oder Ihre Miteigentümer zu fragen, und somit direkt mit der Prüfung des Erneuerungsfonds loslegen.
Mit wenigen Angaben zum Objekt wird die Lebensdauer der eigenen und gemeinschaftlichen Bauteile analysiert.
Die Eckdaten zum Wohnobjekt werden mit Tausenden Vergleichsdaten abgeglichen und damit die ungefähren Kosten geschätzt.
Anhand des aktuellen Saldos und Ihrer jährlichen Einlage wird berechnet, zu welchem Anteil die Sanierungskosten in den nächsten Jahren gedeckt sind.
Houzy schlägt Ihnen die optimale Fonds-Höhe vor und berechnet direkt Ihre Einlage in den Erneuerungsfonds.
Sie wissen, welche Sanierungskosten für Ihre eigene Wohnung und für die gemeinschaftlichen Bauteile der Stockwerkeigentümergemeinschaft auf Sie zukommen. Die Sanierungskosten und -zeitpunkte werden leicht verständlich und übersichtlich aufgelistet. So verhindern Sie Debatten und Unsicherheiten über zukünftige Sanierungen und Kostenbeteiligungen.
Dank der Übersicht über die anfallenden Kosten und die notwendigen Einlagen in den Erneuerungsfonds beugen Sie unerwarteten finanziellen Engpässen und einem Sanierungsstau vor. So können Sie die Budgetplanung Ihrer Eigentümergemeinschaft ganz einfach optimieren und verhindern gleichzeitig einen Wertverlust Ihrer Eigentumswohnung.
Es gibt gute Gründe, mehr oder weniger Geld in den Erneuerungsfonds einzuzahlen. Wenn verschiedene Eigentümer und die STWE-Verwaltung unterschiedliche Ansichten haben, hilft oft eine neutrale Einschätzung. Eine fundierte Analyse bringt Licht ins Dunkel und hilft, den gemeinsamen Nenner zu finden.
Mit der Berechnung der Sanierungskosten und Einlagen haben Sie eine solide Diskussionsgrundlage für Ihre nächste Eigentümerversammlung zur Hand. Die Berechnung geht ausserdem sehr schnell und ist kostenlos – auch für Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft. Den Bericht können Sie ganz einfach mit Ihren Miteigentümer*innen teilen.
Sind Sie dabei, Ihren Bau- oder Renovationstraum zu verwirklichen? Verhindern Sie, dass ein Unfall Ihr Projekt ins Wanken bringt. Unsere erfahrenen Versicherungsexperten beraten Sie kostenlos und umfassend zu Ihrem individuellen Anliegen.
Datensicherheit steht bei uns zuoberst. Ihre Daten werden nie unerlaubt an Dritte weitergegeben. Sie als Nutzer entscheiden immer selbst, wann Sie was und mit wem teilen möchten.
Wir arbeiten ausschliesslich mit auserlesenen und geprüften Schweizer Immobilien- und Handwerkspartnern zusammen, um Ihren Qualitätsansprüchen gerecht zu werden.
Wir sind eine unabhängige, junge Schweizer Firma und finanzieren uns durch Partner und Investoren. Unsere Tools entwickeln wir alle selber – die Resultate basieren auf Open Data.
Thomas L.
Markus R.
Matthias G.
Unsere Checkliste hilft Ihnen, Ihre Ziele zu definieren und führt Sie Schritt für Schritt sicher durch den Sanierungsprozess.
In wenigen Schritten den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie berechnen.
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Unser erfahrener Umbaucoach berät Sie gerne zu Ihrem individuellen Bauprojekt.
Solarpotenzial eines beliebigen Hauses prüfen und den Eigenverbrauch simulieren.
Das Gesetz sieht keine Richtlinien zur Wertquotenberechnung vor. Es ist Aufgabe des Eigentümers oder des Baurechtinhabers des Stockwerkeigentums, alle wichtigen Kriterien für die Berechnung zu definieren. Die Wertquoten werden also erst festgelegt, wenn das Stockwerkeigentum begründet und im Grundbuch eingetragen ist. Ein einheitliches Schema zur Bemessung der Wertquoten hat sich bis dato nicht durchgesetzt. Als Grundlage der Berechnung dienen in der Praxis aber möglichst wertbeständige Faktoren wie die Grösse der Räume, die Grösse der Nebenräume, das Kellerabteil, und die Fläche der Teile, an denen ein ausschliessliches Nutzungsrecht besteht, beispielsweise Gartenanteile oder Terrassen. Die Grösse beziehungsweise die Fläche dieser Räume wird hierbei verschieden gewichtet. Während die Fläche von Wohnräumen zu 100 Prozent angerechnet wird, wird die Fläche von Balkonen oder weiteren Nebenräumen und ausschliesslichen Nutzungsrechten an gemeinschaftlichen Teilen geringer bewertet. Wertsteigernde Faktoren werden mit Zuschlägen und wertmindernde Faktoren mit Abschlägen berücksichtigt. Die Wertquote von Stockwerkeinheiten kann mit zusätzlichen Faktoren gewichtet werden, welche immer für eine bestimmte Liegenschaft gelten. Zu solchen Kriterien gehören zum Beispiel die Stockwerkhöhe, die Aussicht und Besonnung, der Zugang, Immissionen oder die Raumteilung. Keinen Einfluss auf die Wertquote hat der individuelle Ausbau einer Wohnung, also die Einrichtungen innerhalb von Sonderrechtseinheiten, wie beispielsweise Küchengeräte, oder Bodenbeläge. Solche Einrichtungen gelten nicht als beständige Faktoren, da Sie jederzeit ausgetauscht werden können.
Ein Stockwerkeigentümer besitzt nicht das Alleineigentum an seiner Wohnung, sondern ein Miteigentumsrecht an der gesamten Liegenschaft, welches sich in der Wertquote widerspiegelt. Für die eigene Wohnung, den Keller oder Estrich gibt es jedoch eine Sonderregelung, das sogenannte Sonderrecht, welches eine privilegierte Stellung einräumt. Ähnlich wie beim Alleineigentum bietet das Sonderrecht Gestaltungsfreiraum bei den betroffenen Räumen; die Wohnung darf nach eigenem Sinn genutzt, ausgebaut, umgebaut oder vermietet werden. Damit das Sonderrecht gilt, muss ein Raum zwingend geschlossen und durch einen eigenen Zugang erreichbar sein. Durch das Sonderrecht soll gewährleistet werden, dass Stockwerkeinheiten unabhängig voneinander bestehen können. Garten- und Parkplätze sind daher von vornherein nicht sonderrechtsfähig. Die genaue Abgrenzung der Teile im Sonderrecht geht aus der Begründungserklärung der Stockwerkeigentums hervor, die man oftmals im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft auffindet. Nicht zum Sonderrecht gehören gemeinschaftliche Teile wie zum Beispiel der Grundstückboden oder das Fundament, das Dach oder die Fassade.
Wenn grössere Sanierungsprojekte anstehen, die das gesamte Gebäude betreffen, wie zum Beispiel eine Dachsanierung oder eine neue Heizung, dann müssen alle Mitglieder in der Lage sein, grosse Beträge zu bezahlen. Das ist häufig nicht der Fall. Viele Stockwerkeigentümergemeinschaften legen nichts oder viel zu wenig für Erneuerungsarbeiten zurück. Die Homogenität der Eigentümergemeinschaft spielt für die erfolgreiche Durchführung eines Sanierungsprojekts dabei auch eine wichtige Rolle. Denn je ähnlicher das Alter und die Wertvorstellungen der Eigentümer sind, desto einfacher ist es, sich zu einigen. Bei älteren Gebäuden besteht die Eigentümergemeinschaft oftmals aus unterschiedlichen Altersgruppen und eine Einigung – gerade, wenn es um Beträge im fünf- oder sechsstelligen Bereich geht – fällt alles andere als leicht. Wenn dann die Sanierungen nicht durchgeführt werden können, entsteht ein Sanierungsstau. Dies hat wiederum zur Folge, dass das Gebäude und die Wohnung an Wert verlieren. Stockwerkeigentümer sind somit gut beraten, genug in den Erneuerungsfonds einzuzahlen und eine Zweitmeinung zur Einlagehöhe einzuholen. Der Sanierungs- und Erneuerungsfondsrechner kann eine gute, datenbasierte Grundlage für die nächste Eigentümerversammlung bieten.
Houzy ist eine junge Firma und finanziert sich durch die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter sowie durch Werbe-Partnerschaften mit nationalen und regionalen Partnern (Sie als Benutzer entscheiden aber immer selbst, wann Sie was und mit wem teilen möchten und behalten somits stets die Datenhoheit). Die Nutzung unseres Sanierungsrechners und unserer Plattform ist für Sie somit dauerhaft kostenlos. Bei Bedarf beraten Sie unsere Experten in einem zweiten Schritt gerne persönlich. Auch passende, regionale Handwerker können unverbindlich über uns kontaktiert werden. Sollte ein Auftrag zustande kommen, wird die Zahlung direkt mit dem Handwerker abgewickelt.
Houzy ist ein PropTech-Startup, das ein Ziel verfolgt: Wohneigentum einfach machen. Die Plattform integriert nutzerfreundliche Online-Tools wie die Immobilienbewertung, den Sanierungsrechner oder den Grundstückgewinnsteuer-Rechner, die helfen, das Wohneigentum optimal zu managen und dabei Aufwand und Kosten einzusparen. Der Umfang von Houzy wird laufend erweitert. Mehr erfahren Sie unter Über-uns.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie sich unbedingt die STWE-Reglemente anschauen, denn mit dem Kauf akzeptiert man die Bestimmungen dieser Gemeinschaft. Auch die Beschlüsse und Protokolle von kürzlichen Eigentümerversammlungen bieten wichtige Informationen über Entscheide, wie zum Beispiel anstehenden Sanierungen. Zudem sollte vorab geklärt werden, wie hoch der Stand des Erneuerungsfonds sowie die jährlichen Einlagen der Stockwerkeigentümer ist. Eigentumswohnung kaufen bedeutet auch, dass man alle anstehenden Sanierungen mitfinanzieren muss. Wenn also ein Jahr nach dem Kauf das Dach saniert wird und keine Mittel im Erneuerungsfonds sind, kommen grosse Ausgaben auf den Neubesitzer zu. Mit dem Houzy Sanierungs- und Erneuerungsfondsrechner können solche Ausgaben und Risiken auch schon vor dem Kauf erkannt werden.
Die Nebenkosten einer Eigentumswohnung setzen sich aus Kosten für die eigene Stockwerkeinheit und solche für die gemeinschaftlichen Bauteile zusammen. Für die eigene Wohnung fallen Kosten für Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, wie zum Beispiel Malerarbeiten an den eigenen vier Wänden, an. Diese gehen voll zu Lasten des Eigentümers. Die gemeinschaftlichen Gebäudeteile, wie das Dach, die Heizung, Fassade, tragende Wände, Leitungen sowie Hauswart und Verwaltungsaufwand werden von der Stockwerkeigentümergemeinschaft gemeinsam verwaltet und die Unterhaltskosten gemeinsam getragen. Das Gesetz sieht vor, dass diese Nebenkosten im Stockwerkeigentum im Verhältnis der Wertquoten verteilt werden. Die Höhe der Nebenkosten einer Eigentumswohnung hängt aber vom Zustand und der Qualität des Gebäudes und der Wohnung ab und variiert somit stark. Als Richtwert empfehlen die meisten Fachleute, einen Betrag von 0,75 bis 1 Prozent des Kaufpreises einzukalkulieren. Jedoch sind in dieser Schätzung noch keine grösseren Reparaturen und Erneuerungen enthalten. Wohnungskäufer können mit dem Houzy Sanierungs- und Erneuerungsfondsrechner schon vor dem Kauf herausfinden, welche Nebenkosten in Form von Sanierungen und Einlagen in den Erneuerungsfonds auf sie zukommen.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht für Stockwerkeigentümer, einen Erneuerungsfonds einzurichten und somit auch keine gesetzlich vorgegebene Einlage-Höhe. Klar ist jedoch: Wer eine Wertverminderung des Stockwerkeigentums verhindern will, muss sein Gebäude in Schuss halten und Rücklagen für Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten für die eigene Wohnung und das gemeinschaftliche Gebäude auf die Seite legen. Weniger klar ist, wie viel in den Fonds eingezahlt werden soll. Die Spannbreite des Richtwerts reicht von 0,3% bis zu 1% des Kaufpreises. In einem Punkt sind sich aber die meisten Experten einig: Viele Stockwerkeigentümergemeinschaften zahlen viel zu wenig in den Erneuerungsfonds ein. Zu tief angelegte Erneuerungsfonds können bei einem notwendigen Sanierungsprojekt schnell zu finanziellen Engpässen und Streitigkeiten in der Stockwerkeigentümergemeinschaft führen. Houzy analysiert darum zuerst den Sanierungsbedarf der eigenen und gemeinschaftlichen Bauteile und berechnet anhand Tausender Vergleichsdaten die anfallenden Sanierungskosten und Zeitpunkte. Anhand dieser differenzierten Kostenschätzung und zusätzlichen Angaben zu der Stockwerkeinheit können die benötigten Einzahlungen in den Erneuerungsfonds kalkuliert werden. So dient der Sanierungs- und Erneuerungsfondsrechner als erste, datenbasierte Diskussionsgrundlage für die nächste Eigentümerversammlung.
Datenschutz und Datensicherheit haben bei uns oberste Priorität. Darum überlassen wir nichts dem Zufall. Um den Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten, arbeiten wir mit modernsten Sicherheitstechniken. Ihre Daten werden verschlüsselt in einem Rechenzentrum gespeichert, welches mit allen gängigen Industriestandards zertifiziert ist. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt also nur dann, wenn Sie Leistungsangebote über Houzy anfordern, die dies erfordern. Ein Beispiel dafür ist die aktive Kontaktaufnahme mit einem unserer Makler-Partner. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren AGB unter «Unsere Datenschutzbestimmungen».