Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Ein Zehntel unseres Strombedarfs verbrauchen wir für Licht. Seit 2012 gelten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz vieler Leuchtmittel in der Schweiz. Diese Anforderungen wurden in den letzten Jahren schrittweise verschärft. Darum sind heute die meisten Glühlampen, Halogenlampen und Sparlampen verboten. Ausserdem müssen seit 2021 alle Leuchtmittel mit der strengeren neuen Energieetikette nachweisen, wie energieeffizient sie sind. Dafür wird ihr Stromverbrauch pro 1'000 Betriebsstunden gemessen: Energieklasse A (grün) ist sehr effizient, Energieklasse G (rot) verschwenderisch.
Dieses Jahr übernimmt die Schweiz die EU-Richtlinie 2011/65/EU (Restriction of Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) und schränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wie Quecksilber in Elektro- oder Elektronikgeräten ein. Seit dem 24. Februar 2023 dürfen keine kompakten Leuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät sowie ringförmigen Bauformen mehr eingeführt und verkauft werden, vom 24. August 2023 an dürfen keine Leuchtstoffröhren mehr verkauft werden. Quecksilber gefährdet unsere Gesundheit und die Umwelt, ausserdem sind LED-Lampen und -Leuchten wesentlich energieeffizienter als ältere Leuchtmittel. Quecksilberfreie LED-Leuchten oder -Lampen verbrauchen etwa halb so viel Strom wie eine Leuchtstoffröhre oder Sparlampe und sogar bis zu zehnmal weniger Strom als eine Glühbirne oder Halogenlampe.
Das Leuchtmittelverbot ist ein Verkaufsverbot. Sie müssen keine Leuchtmittel ersetzen, sollten sich aber jetzt schon Gedanken über ihren Ersatz machen. Zum einen, weil sie nicht mehr oder bald nicht mehr erhältlich sind, zum anderen, weil neue Leuchtmittel energieeffizienter sind.
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Diese Leuchtmittel dürfen seit dem 24. Februar 2023 nicht mehr verkauft werden:
Diese Leuchtmittel dürfen ab dem 24. August 2023 nicht mehr verkauft werden:
Ausserdem werden am 1. September 2023 Hochvolt-Halogenlampen (G9) und Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6.35) wegen der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG auch in der Schweiz verboten.
Für einige Halogenleuchtmittel gibt es noch beziehungsweise noch keinen gleichwertigen Ersatz. Darum sind Halogen-Reflektorlampen, -Stablampen und -Stiftlampen weiterhin erlaubt.
Noch nichts. Alte Fluoreszenzlampen und Sparlampen dürfen Sie benutzen, bis sie nicht mehr funktionieren. Sie werden aber keinen Ersatz mehr im Baumarkt oder Internet finden, weil der Import und der Verkauf verboten sind. Darum sollten Sie sich lieber früher als zu spät mit der Frage auseinandersetzen, wie Sie die quecksilberhaltigen und stromfressenden Leuchtmittel ersetzen wollen. Sie haben drei Optionen: Das Leuchtmittel ersetzen, die ganze Leuchte ersetzen oder die Leuchte umbauen. Einzelne Leuchtmittel und Leuchten können Sie selbst ersetzen. Für mehrere Leuchten und Leuchtmittel oder ein stimmungsvolles Lichtkonzept für Ihr Zuhause empfiehlt sich ein Elektriker.
Für fest verbaute Leuchten, zum Beispiel im Spiegelschrank im Bad oder Unterbau der Küchenschränke, sollten Sie mit einem Elektriker reden. Zum einen, weil die Leuchten und Leuchtmittel (bald) nicht mehr erhältlich sind, zum anderen, weil die integrierten Vorschaltgeräte ersetzt werden müssen..
Am einfachsten und günstigsten ist der Leuchtmittelersatz: Sie nehmen die Leuchtstofflampe aus ihrer Fassung und ersetzen sie durch ein LED-Leuchtmittel mit demselben Durchmesser, derselben Länge und demselben Sockel. Solange keine Änderungen an der Elektrotechnik notwendig sind, brauchen Sie keinen Elektriker dafür. Falls Sie aber mit der neuen Lichtverteilung unzufrieden sein sollten, kann ein Elektriker Sie fachmännisch beraten und ein professionelles Lichtkonzept für Sie entwickeln.
Mehr Arbeit gibt der Austausch einer ganzen Leuchte. Dafür profitieren Sie beim 1:1-Ersatz von einer perfekten Lichtstreuung im Raum, mehr Sicherheit und einem höheren Wohnkomfort, zum Beispiel dank integrierten Bewegungssensoren. Wenn die bisherigen Einbauöffnungen, Leitungsauslässe und Montagepunkte für die Montage der neuen LED-Leuchte genutzt werden können, ist der Aufwand für den Austausch überschaubar. Am besten bitten Sie geprüfte Elektriker aus Ihrer Region um Offerten.
Besitzen Sie eine wertvolle Designerlampe oder ein Erbstück, das Sie an einen lieben Menschen erinnert? Lampen, die Ihnen lieb und teuer sind, können Sie umrüsten: Die Technik wird ersetzt, das Gehäuse und der Reflektor werden weiterhin verwendet. Inzwischen gibt es beispielsweise für Designerlampen bekannter Hersteller Umrüstsätze. Der Umbau ist aufwendig und verlangt viel elektrotechnisches Fachwissen. Darum sollten Sie die Arbeit und Ihre Lieblingslampe einem Elektriker überlassen.
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LED-Leuchtmittel sind höchst energieeffizient, halten bis 25 Jahre lang, brauchen keine Anlaufzeit und können für die umweltgerechte Entsorgung problemlos getrennt werden. Ausserdem flackert ihr Licht im Gegensatz zu Leuchtstoffröhren nicht. LED-Lampen haben nur einen Nachteil: Die Farbwiedergabe ist (noch) nicht ganz natürlich. Tageslicht hat einen Farbwiedergabeindex von 100. Hochwertige LED-Lampen (und Energiesparlampen) erreichen inzwischen Werte von 95 und kommen der natürlichen Farbtemperatur von Glühbirnen und Halogenlampen langsam aber sicher immer näher.