Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
Regionale Handwerker
Nur geprüfte Betriebe
Zufriedenheits-Garantie
Lesen Sie auch unsere Artikel über die Eigenmietwertberechnung in anderen Kantonen
Aargau | Appenzell-Ausserrhoden | Appenzell-Innerrhoden | Basel-Landschaft | Basel-Stadt | Bern | Genf | Glarus | Graubünden | Jura | Luzern | Neuenburg | Nidwalden | Obwalden | Schaffhausen | Schwyz | Solothurn | St. Gallen | Tessin | Thurgau | Uri | Waadt | Wallis | Zug | Zürich
In diesem Artikel erklären wir, wie Sie den Eigenmietwert im Kanton Freiburg berechnen. Das Bundesgericht hat den Eigenmietwert auf mindestens 60 Prozent des markt- und ortsüblichen Mietzinses für ein vergleichbares Objekt festgelegt. Die Kantone können den Eigenmietwert höher ansetzen und sind frei in der Wahl der Methode zur Ermittlung des Mietzinses als Grundlage für den Eigenmietwert. Sieben Kantone wenden das Einzelbewertungsverfahren an und berechnen den Eigenmietwert mit einem hedonischen Computermodell, das objekt- und standortspezifische Kriterien berücksichtigt, darunter der Kanton Freiburg.
Alles über den Eigenmietwert in der Schweiz lesen Sie in unserem Artikel «Eigenmietwert berechnen: Berechnung, wichtige Faktoren und mögliche Abzüge».
Die kantonale Steuerverwaltung berechnet den Steuerwert in einem Einzelbewertungsverfahren nach Raumeinheiten und wendet ein spezielles Punktesystem an. Dafür müssen die Wohneigentümer*innen einen Fragebogen ausfüllen. In die Berechnung fliessen Faktoren wie die Grösse des Hauses beziehungsweise der Wohnung und das Alter der Liegenschaft mit ein. Der Eigenmietwert wird mit einem gemeindeabhängigen Quotienten berechnet und beträgt in der Regel plus/minus fünf Prozent des Steuerwertes. In unserem Rechenbeispiel besitzen Florence und Georges eine Wohnung in Fribourg im Wert von 1,25 Millionen Franken, die sie mit einer Hypothek von 1 Million Franken fremdfinanziert haben. Die beiden sind je 35 Jahre alt, haben kürzlich geheiratet, sind (noch) kinderlos und verdienen zusammen 180'000 Franken brutto im Jahr.
Der Bund übernimmt den Steuerwert des Kantons Freiburg für die direkte Bundessteuer.
Berechnung mit Steuerwert | |
Verkehrswert | 1'250'000 CHF |
1. und 2. Hypothek (Belehnung 80 %) | 1'000'000 CHF |
Steuerwert (Einzelbewertungsverfahren) | 750'000 CHF |
Eigenmietwert (etwa 5 % des Steuerwerts) | 37'500 CHF |
Hypothekarzinsen (Annahme 2,5 %) | – 25'000 CHF |
Unterhaltskosten (20 % des Eigenmietwerts) | – 7'500 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | 5'000 CHF |
steuerbares Einkommen | 180’000 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | 5'000 CHF |
steuerbares Einkommen mit Eigenmietwert | 185'000 CHF |
jährliche Mehr- oder Minderbelastung (Schätzung) | 1'506 CHF |
Dieses zusätzliche steuerbare Einkommen erhöht die jährliche Steuerrechnung von Florence und Georges um rund 1'506 Franken. In Jahren mit grösseren werterhaltenden und/oder energetischen Sanierungen könnten sie die effektiven Unterhaltskosten abziehen und so ihre Steuerbelastung optimieren. Die mutmassliche Steuerbelastung haben wir mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnet.
In unserem Artikel «Abzugsfähige Unterhaltskosten für Liegenschaften: So senken Sie Ihre Steuerbelastung» erfahren Sie, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen können.
{{ggst}}
Der Abzug für Unternutzung kann nur für einen Hauptwohnsitz geltend gemacht werden, nicht für Zweitwohnsitze wie Ferienhäuser oder -wohnungen.
Die Steuerbehörden schätzen den Eigenmietwert periodisch neu ein. Zu Diskussionen kommt es in der Regel, wenn der Eigenmietwert erhöht wird. Wird die Erhöhung mit höheren Liegenschaftspreisen begründet, hat eine Einsprache kaum eine Chance. Anders sieht es aus, wenn der Wert zu hoch angesetzt wurde oder die Steuerbehörde einen Fehler gemacht hat. Es lohnt sich also, die Neubewertungen genau zu prüfen, sonst zahlen Sie jahrelang zu viel Steuern. Am einfachsten kontaktieren Sie die kantonale Steuerverwaltung über das Onlineformular. Die Einsprache ist kostenlos. Sobald es vor Gericht geht, wird es teuer. Der Verlierer trägt alle Kosten, zum Beispiel für eine Expertise. Suchen Sie eine gütliche Einigung und wägen Sie Chancen und Risiken ab, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten.