Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Lesen Sie auch unsere Artikel über die Eigenmietwertberechnung in anderen Kantonen
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In diesem Artikel erklären wir, wie Sie den Eigenmietwert im Kanton Jura berechnen. Das Bundesgericht hat den Eigenmietwert auf mindestens 60 Prozent des markt- und ortsüblichen Mietzinses für ein vergleichbares Objekt festgelegt. Die Kantone können den Eigenmietwert höher ansetzen und sind frei in der Wahl der Methode zur Ermittlung des Mietzinses als Grundlage für den Eigenmietwert. Sieben Kantone wenden das Einzelbewertungsverfahren an und berücksichtigen objekt- und standortspezifische Kriterien, darunter der Kanton Jura.
Alles über den Eigenmietwert in der Schweiz lesen Sie in unserem Artikel «Eigenmietwert berechnen: Berechnung, wichtige Faktoren und mögliche Abzüge».
Der Eigenmietwert wird durch das Einzelbewertungsverfahren unter Berücksichtigung der Standortgemeinde, Qualität und Grösse der Wohnung, Gebäudeart und Ausbau sowie des Alters der Liegenschaft festgelegt. Die Eigenmietwerte werden in der Regel alle zehn Jahre überprüft und angepasst. Ziel ist ein Eigenmietwert von 60 bis höchstens 70 Prozent des Mietwerts. In unserem Rechenbeispiel besitzen Julie und Nicolas eine Wohnung in Delémont im Wert von 900'000 Franken, die sie mit einer Hypothek von 720'000 Franken fremdfinanziert haben. Die beiden sind je 35 Jahre alt, haben kürzlich geheiratet, sind (noch) kinderlos und verdienen zusammen 180'000 Franken brutto im Jahr.
Der Bund übernimmt den Steuerwert des Kantons Jura für die direkte Bundessteuer.
Berechnung mit Ertragswert | |
Verkehrswert | 900'000 CHF |
1. und 2. Hypothek (Belehnung 80 %) | 720'000 CHF |
Ertragswert für das Objekt | 26'400 CHF |
Eigenmietwert (60 bis 70 % des Ertragswerts) | 18'480 CHF |
Hypothekarzinsen (Annahme 2,5 %) | – 18'000 CHF |
Unterhaltskosten (20 % des Eigenmietwerts) | – 3'696CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | – 3'216 CHF |
steuerbares Einkommen | 180’000 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | – 3'216 CHF |
steuerbares Einkommen mit Eigenmietwert | 176'784 CHF |
jährliche Mehr- oder Minderbelastung | – 886 CHF |
Weil die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten den Eigenmietwert übersteigen, sinkt die Steuerrechnung um schätzungsweise 886 Franken. In Jahren mit grösseren werterhaltenden und/oder energetischen Sanierungen könnten Julie und Nicolas die effektiven Unterhaltskosten abziehen und so ihre Steuerbelastung senken. Die mutmassliche Steuerbelastung haben wir mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnet.
In unserem Artikel «Abzugsfähige Unterhaltskosten für Liegenschaften: So senken Sie Ihre Steuerbelastung» erfahren Sie, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen können.
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Der Abzug für Unternutzung kann nur für einen Hauptwohnsitz geltend gemacht werden, nicht für Zweitwohnsitze wie Ferienhäuser oder -wohnungen.
Die Steuerbehörden schätzen den Eigenmietwert periodisch neu ein. Zu Diskussionen kommt es in der Regel, wenn der Eigenmietwert erhöht wird. Wird die Erhöhung mit höheren Liegenschaftspreisen begründet, hat eine Einsprache kaum eine Chance. Anders sieht es aus, wenn der Wert zu hoch angesetzt wurde oder die Steuerbehörde einen Fehler gemacht hat. Es lohnt sich also, die Neubewertungen genau zu prüfen, sonst zahlen Sie jahrelang zu viel Steuern. Am einfachsten kontaktieren Sie die kantonale Steuerverwaltung. Die Einsprache ist kostenlos. Sobald es vor Gericht geht, wird es teuer. Der Verlierer trägt alle Kosten, zum Beispiel für eine Expertise. Suchen Sie eine gütliche Einigung und wägen Sie Chancen und Risiken ab, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten.