Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Lesen Sie auch unsere Artikel über die Eigenmietwertberechnung in anderen Kantonen
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In diesem Artikel erklären wir, wie Sie den Eigenmietwert im Kanton Schaffhausen berechnen. Das Bundesgericht hat den Eigenmietwert auf mindestens 60 Prozent des markt- und ortsüblichen Mietzinses für ein vergleichbares Objekt festgelegt. Die Kantone können den Eigenmietwert höher ansetzen und sind frei in der Wahl der Methode zur Ermittlung des Mietzinses als Grundlage für den Eigenmietwert. Elf Kantone stellen auf die Vergleichsmiete ab und berechnen der Eigenmietwert auf der Grundlage des markt- und ortsübliches Mietzinses, darunter der Kanton Schaffhausen.
Alles über den Eigenmietwert in der Schweiz lesen Sie in unserem Artikel «Eigenmietwert berechnen: Berechnung, wichtige Faktoren und mögliche Abzüge».
Der Kanton Schaffhausen berechnet den Eigenmietwert auf der Basis des ortsüblichen Mietzinsniveaus und der wertbildenden Faktoren des Hauses oder der Wohnung. Der Eigenmietwert muss mindestens 60 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Marktmiete betragen und wird von der Steuerverwaltung festgelegt. In unserem Rechenbeispiel besitzen Sylvia und Dominik eine Wohnung in Schaffhausen im Wert von 1,25 Millionen Franken, die sie mit einer Hypothek von 1 Million Franken fremdfinanziert haben. Die beiden sind je 35 Jahre alt, haben kürzlich geheiratet, sind (noch) kinderlos und verdienen zusammen 180'000 Franken brutto im Jahr.
Der Bund berechnet den Steuerwert für die direkte Bundessteuer mit einem Aufschlag (Faktor 1,08) auf den Steuerwert des Kantons Schaffhausen.
Berechnung mit Marktmiete | |
Verkehrswert | 1'000'000 CHF |
1. und 2. Hypothek (Belehnung 80 %) | 800'000 CHF |
Marktmiete für ein vergleichbares Objekt | 33'000 CHF |
Eigenmietwert (höchstens 70 % der Marktmiete) | 23'100 CHF |
Hypothekarzinsen (Annahme 2,5 %) | – 20'000 CHF |
Unterhaltskosten (20 % des Eigenmietwerts) | – 4’620 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | – 1'520 CHF |
steuerbares Einkommen | 180’000 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | – 1'520 CHF |
steuerbares Einkommen mit Eigenmietwert | 178'480 CHF |
jährliche Mehr- oder Minderbelastung | – 379 CHF |
Weil die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten den Eigenmietwert übersteigen, sinkt die Steuerrechnung um schätzungsweise 379 Franken. In Jahren mit grösseren werterhaltenden und/oder energetischen Sanierungen könnten Sylvia und Dominik die effektiven Unterhaltskosten abziehen und so ihre Steuerbelastung senken. Die mutmassliche Steuerbelastung haben wir mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnet.
In unserem Artikel «Abzugsfähige Unterhaltskosten für Liegenschaften: So senken Sie Ihre Steuerbelastung» erfahren Sie, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen können.
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Der Abzug für Unternutzung kann nur für einen Hauptwohnsitz geltend gemacht werden, nicht für Zweitwohnsitze wie Ferienhäuser oder -wohnungen.
Die Steuerbehörden schätzen den Eigenmietwert periodisch neu ein. Zu Diskussionen kommt es in der Regel, wenn der Eigenmietwert erhöht wird. Wird die Erhöhung mit höheren Liegenschaftspreisen begründet, hat eine Einsprache kaum eine Chance. Anders sieht es aus, wenn der Wert zu hoch angesetzt wurde oder die Steuerbehörde einen Fehler gemacht hat. Es lohnt sich also, die Neubewertungen genau zu prüfen, sonst zahlen Sie jahrelang zu viel Steuern. Am besten kontaktieren Sie die kantonale Steuerverwaltung. Die Einsprache ist kostenlos. Sobald es vor Gericht geht, wird es teuer. Der Verlierer trägt alle Kosten, zum Beispiel für eine Expertise. Suchen Sie eine gütliche Einigung und wägen Sie Chancen und Risiken ab, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten.
Der Kanton Schaffhausen hat eine Härtefallregelung für Wohneigentümer*innen mit geringem Einkommen. Wenn sie weniger als 500'000 Franken Vermögen besitzen, darf der Eigenmietwert höchstens einen Drittel ihrer Bareinkünfte, zum Beispiel Renten, betragen.