Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Lesen Sie auch unsere Artikel über die Eigenmietwertberechnung in anderen Kantonen
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In diesem Artikel erklären wir, wie Sie den Eigenmietwert im Kanton Zug berechnen. Das Bundesgericht hat den Eigenmietwert auf mindestens 60 Prozent des markt- und ortsüblichen Mietzinses für ein vergleichbares Objekt festgelegt. Die Kantone können den Eigenmietwert höher ansetzen und sind frei in der Wahl der Methode zur Ermittlung des Mietzinses als Grundlage für den Eigenmietwert. Acht Kantone haben eigene Bewertungs- und Berechnungsmethoden entwickelt. Der Kanton Zug berechnet den Eigenmietwert auf der Basis des Kaufpreises beziehungsweise des Verkehrswerts.
Alles über den Eigenmietwert in der Schweiz lesen Sie in unserem Artikel «Eigenmietwert berechnen: Berechnung, wichtige Faktoren und mögliche Abzüge».
Der Marktmietwert entspricht einer Verzinsung des Verkehrswertes von 5 Prozent, soweit nicht unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse, von Vergleichsobjekten oder einer aktuellen Schätzung der Liegenschaftsschätzungskommission eine Anpassung vorzunehmen ist. Der Steuerwert beträgt mindestens 60 Prozent des Marktmietwerts. In unserem Rechenbeispiel besitzen Petra und Roberto eine Wohnung in Zug im Wert von 1,25 Millionen Franken, die sie mit einer Hypothek von 1 Million Franken fremdfinanziert haben. Die beiden sind je 35 Jahre alt, haben kürzlich geheiratet, sind (noch) kinderlos und verdienen zusammen 180'000 Franken brutto im Jahr.
Der Bund übernimmt den Steuerwert des Kantons Zug für die direkte Bundessteuer.
Berechnung mit Marktmietwert | |
Verkehrswert | 1'250'000 CHF |
1. und 2. Hypothek (Belehnung 80 %) | 1'000'000 CHF |
Marktmietwert (5 % des Verkehrswerts) | 62'500 CHF |
Eigenmietwert (60 % des Marktmietwerts) | 37'500 CHF |
Hypothekarzinsen (Annahme 2,5 %) | - 25'000 CHF |
Unterhaltskosten (20 % des Eigenmietwerts) | - 7'500 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | 5'000 CHF |
steuerbares Einkommen | 180'000 CHF |
Zu- oder Abschlag Eigenmietwert | 5'000 CHF |
steuerbares Einkommen mit Eigenmietwert | 185'000 CHF |
jährliche Mehr- oder Minderbelastung (Schätzung) | 762 CHF |
Dieses zusätzliche steuerbare Einkommen erhöht die jährliche Steuerrechnung von Petra und Robert um rund 762 Franken. In Jahren mit grösseren werterhaltenden und/oder energetischen Sanierungen könnten sie die effektiven Unterhaltskosten abziehen und so ihre Steuerbelastung optimieren. Die mutmassliche Steuerbelastung haben wir mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung berechnet.
In unserem Artikel «Abzugsfähige Unterhaltskosten für Liegenschaften: So senken Sie Ihre Steuerbelastung» erfahren Sie, welche Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen können.
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In der Regel wird kein Unternutzungsabzug gewährt, wenn die Liegenschaftsrechnung (steuerbarer
Eigenmietwert abzüglich Schuldzinsen und Unterhalt) ein negatives Ergebnis ergibt.
Der Abzug für Unternutzung kann nur für einen Hauptwohnsitz geltend gemacht werden, nicht für Zweitwohnsitze wie Ferienhäuser oder -wohnungen.
Die Steuerbehörden schätzen den Eigenmietwert periodisch neu ein. Zu Diskussionen kommt es in der Regel, wenn der Eigenmietwert erhöht wird. Wird die Erhöhung mit höheren Liegenschaftspreisen begründet, hat eine Einsprache kaum eine Chance. Anders sieht es aus, wenn der Wert zu hoch angesetzt wurde oder die Steuerbehörde einen Fehler gemacht hat. Es lohnt sich also, die Neubewertungen genau zu prüfen, sonst zahlen Sie jahrelang zu viel Steuern. Am einfachsten kontaktieren Sie das kantonale Steueramt über das Onlineformular. Die Einsprache ist kostenlos. Sobald es vor Gericht geht, wird es teuer. Der Verlierer trägt alle Kosten, zum Beispiel für eine Expertise. Suchen Sie eine gütliche Einigung und wägen Sie Chancen und Risiken ab, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten.