Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Haushalts- und einer Gebäudeversicherung? Welche Schäden sind wo gedeckt und kann es unter Umständen zu Überschneidungen kommen? Hier finden Sie die Antworten.
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Ganz kurzgesagt sind in der Hausratversicherung alle Sachen versichert, die zum Hausrat gehören. Also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Die Gebäudeversicherung hingegen deckt Schäden am Eigenheim, also am Gebäude selbst, inklusive fest angebauter Teile wie der Dachrinnen oder der Einbauküche.
Bei den versicherten Sachschäden und Gefahren haben die beiden Versicherungen vielgemeinsam: Schäden infolge von Feuer- und Elementarereignissen, Erdbeben, Diebstahl sowie Wasser- und Glasschäden. Darüber hinaus gibt es die sogenannten Kaskodeckungen: Dort können Sachschäden versichert werden, die eine andere Ursache haben als die oben genannten Gefahren, zum Beispiel Graffiti-Geschmier an Hauswänden(Gebäudeversicherung «Erweiterte Deckung») oder wenn Sie Ihr Tablet verlieren (Haushaltsversicherung «Hausratkasko»). Auch hier gilt die Faustregel, dass die Gebäudeversicherung jeweils für Schäden am Gebäude und die Hausratversicherung für Schäden am Hausrat aufkommt.
Keine Regel ohne Ausnahme: Gewisse Gefahren können in beiden Versicherungen versichert sein. Am besten lassen Sie sich von der Baloise persönlich beraten, damit sie Ihre Versicherungen bei eventuellen Überschneidungen anpassen kann.
Bei den meisten Versicherern kann die Gebäudehaftpflicht in die Privathaftpflichtdeckung integriert werden. Bei der Baloise ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Immobilie maximal drei Wohnungen enthält, nur für private Zwecke genutzt und mindestens eine Wohnung davon auch selbst bewohnt wird. In diesem Fall ist die Gebäudehaftpflicht in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert und Sie müssen diese nicht noch separat über die Gebäudeversicherung abschliessen.
Bei einem Einbruchdiebstahl oder -versuch ist die Beschädigung am Gebäude über die Gebäudeversicherung gedeckt, aber auch über den Hausrat mitversichert. Bei Letzterem kommt es allerdings auf die Versicherungssumme an – denn bei einem sehr kleinen Hausrat kann es zu einer Unterdeckung kommen. Deshalb eignet sich dafür grundsätzlich die Gebäudeversicherung. Am besten stimmen Sie die für Sie optimale Lösung mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater ab.
Im Rahmen der Hausratdeckung kann das Gebäudeglas ebenfalls mitversichert werden, muss aber nicht. Dadurch würden auch Schäden an Gebäudeverglasungen, wie zum Beispiel an sanitären Einrichtungen (Lavabos, Badewannen) oder auch Glaskeramikkochfeldern, mitversichert. Da diese Sachen unter die Kategorie «fest mit dem Gebäudeverbaut» gehören, sind sie aber auch in der Gebäudeversicherung über die Deckung «Gebäudeglas» versichert.
Lassen Sie sich persönlich beraten, damit sie Ihre Versicherungen bei eventuellen Überschneidungen anpassen kann.
Die Baloise hilft Ihnen gerne dabei, den für Sie passenden Versicherungsumfang zu wählen.
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Ein Brand hat den obersten Stock unseres Hauses inklusive Inneneinrichtung und Dach zerstört.
Das Gebäudeselbst, inklusive Dach, ist durch die Gebäudeversicherung gedeckt, die Inneneinrichtung durch die Hausratversicherung.
Eine Überschwemmung hat Teile der Garage sowie die komplette, darin gelagerte Briefmarkensammlung zerstört.
Für das Garagengebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung, für die Briefmarkensammlung die Hausratversicherung.
Bei uns zu Hause wurde eingebrochen, die Haustür und ein Fenster sind beschädigt. Ausserdem fehlen einige Wertgegenstände sowie Bargeld.
Bei Einbruchschäden an der Haustür und am Fenster kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Deckung «Diebstahl» in den Versicherungsschutz integriert ist. Ist dies nicht der Fall, springt die Hausratversicherung ein. Die Wertgegenstände sind über den Hausrat versichert, das Bargeld ebenfalls, im Rahmen der «Geldwerte» in der Hausratversicherung.
Ich habe einen schweren Gegenstand ins Waschbecken fallen lassen und jetzt ist das Lavabo kaputt.
Das Waschbecken ist entweder über die Deckung «Gebäudeglas» der Wohngebäudeversicherung oder über die Hausratversicherung versichert. Haben Sie beide Versicherungen abgeschlossen, klären Sie mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater, ob es Überschneidungen gibt und Ihre Verträge entsprechend angepasst werden sollten.
Ein Ziegel hat sich von unserem Dach gelöst und das Auto der Nachbarin beschädigt.
Hier kommt zuerst die Gebäudehaftpflicht zum Zug. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall sofort Ihre Versicherung. Je Fall kann auch die Kaskoversicherung des Fahrzeugs für den Schaden aufkommen. Wer im Zweifelsfall zahlt, müssen Sie aber nicht selbst klären, das machen die Versicherer unter sich aus.
Ein Baum aus unserem Garten ist umgefallen und hat das Nachbarhaus beschädigt.
Das ist ein klarer Fall für Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung.
Gleiche Situationen wie oben, aber es wurde jemand dabei verletzt.
Auch hier wieder ein klarer Fall für die Gebäudehaftpflicht.
Die Gebäudehaftpflicht kann bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern oder Ferienhäusern auch in die Privathaftpflicht integriert werden.
Ob Sie bereits Eigenheimbesitzer/-in sind oder die Erfüllung Ihres Eigenheim-Traums noch in weiter Ferne ist, die Baloise begleitet Sie gerne vom ersten Schritt an. So können Sie zum Beispiel mit einer Lebensversicherung Eigenkapital sparen, und wenn es dann mit der Finanzierung ernst wird, sorgt die Baloise gemeinsam mit unserem Partner UBS key4 mortgages für die passende Hypothek für Sie. Bei einem Neu- oder Umbau sichert sie Sie mit einer Bauversicherung ab und nach dem Hauskauf mit der Gebäude- und Haushaltsversicherung, damit Sie sorglos in Ihrem neuen Zuhause wohnen können. Auf unserer Wohneigentümer-Plattform finden Sie zudem zahlreiche praktische und nutzerfreundliche Onlinetools rund um das Thema Wohneigentum.