Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Solar-und Photovoltaikanlagen gehören bei Neubauten mittlerweile zum Standard. Auch bestehende Gebäude werden immer mehr den Anforderungen umweltschonender Strom-und Energieerzeugung angepasst. Hier erfahren Sie, wie eine solche Anlageversichert werden kann.
In der Schweiz ist es in vielen Kantonen bereits Pflicht, bei Neubauten eine Photovoltaikanlage einzubauen. Grund dafür ist die Energiestrategie 2050des Bundes. Bis 2035 soll der Energieverbrauch um 42 Prozent reduziert werden.Die sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich», kurz MuKEn, sollen zur Erreichung dieses Ziels beisteuern. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Neubauten Eigenstrom produzieren müssen. Aber auch bei älteren Gebäuden gilt es die neuen Auflagen zu berücksichtigen, spätestens wenn die bestehende Heizungsanlage modernisiert werden muss. Ob sich in diesem Falleine Solaranlage lohnt und wie Sie Ihre Energieeffizienz optimieren können, finden Sie mit den praktischen Rechnern von Houzy heraus.
Warum sprechen wir eigentlich spezifisch von Photovoltaik und nicht einfach von Solaranlagen? Während Solaranlagen dafür konstruiert sind, aus Sonnenenergie Wärme zu erzeugen, wandeln Photovoltaikanlagen Sonnenenergie in elektrischen Strom um. Letztere sind also wesentlich vielseitiger nutzbar und demnach auch komplexer. Was den Versicherungsschutz angeht, gibt es zwischen Solar- und Photovoltaikanlagen hingegen nur einen Unterschied: Bei der Photovoltaikanlage sind zusätzlich auch die Ertragsausfälle gedeckt.
Welche Versicherung Ihre Anlage schützt, kommt auf die Lebensphase Ihres Eigenheims an. Wird ein Gebäude neu gebaut, ist die Photovoltaikanlage Teil des Bauprojekts und somit über die Bauversicherung gedeckt. Nach dem Hausbau sind Feuer- und Elementarschäden der Anlage über die in der Regel obligatorische Gebäudeversicherung versichert. Darüber hinaus können Sie Ihre Anlage über die Zusatzdeckung«Haustechnische Anlagen» in der Gebäudeversicherung umfassend gegen weitere Schäden absichern. Bei Schäden an anderen Personen oder deren Eigentum kommt während der Bauphase die Bauherrenhaftpflicht und danach die Gebäudehaftpflicht zum Einsatz.
Bei einer Haussanierung oder einem Umbau sind Feuer- und Elementarschäden im Rahmen der bestehenden Gebäudeversicherung versichert. Alle weiteren Schäden im Rahmen von Umbauarbeiten bis zu einer Bausumme von CHF 250'000 sind mit der Deckung «Umbauarbeiten» in der Gebäudeversicherung versichert. In diesem Fall besteht der Versicherungsschutz so lange, bis die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Ist eine solche Zusatzdeckung nicht vorhanden, kann für die Dauer der Bauarbeiten eine Bauwesenversicherung abgeschlossen werden.
Eine Photovoltaikanlage setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören Solarmodule, bestehend aus einzelnen Solarzellen, ein Montagesystem, Verkabelungen, ein Wechselrichter, eine Steuerzentrale,Zähler für die Messung von Strombezug, Eigenverbrauch und Einspeisemenge sowie je nachdem ein Stromspeicher. Verwenden Sie eine E-Ladestation als Batteriespeicher, ist diese im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung inbegriffen. Alle genannten Bestandteile sind zusammen gegen die folgendenGefahren und Schäden versichert:
Bei Schäden an anderen Personen oder deren Eigentum kommt die Gebäudehaftpflicht- oder die Privathaftpflichtversicherung zum Tragen, zum Beispiel wenn ein Brand, dessen Ursprung in der Photovoltaikanlage zu finden ist, auf das Nachbargebäude übergeht.
Die Baloise begleitet Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Traum-Eigenheim. Zusammen mit unserem gemeinsamen Partner UBS key4 mortgages sorgt sie dafür, dass Sie die passende Finanzierung für Ihre Immobilie finden. Haben Sie sich für ein neues Zuhause entschieden, ist sie vor, während sowie auch nachdem Hausbau mit einem umfassenden Versicherungsschutz für Sie da.