Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Herr und Frau Schweizer versichern gerne, was ihnen lieb und teuer ist. In unserer Übersicht stellen wir Ihnen alle wichtigen Versicherungen für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer vor. Einige müssen Sie abschliessen, andere sind freiwillig. Welche freiwilligen Versicherungen Sie abschliessen, hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und Ihrer Risikofähigkeit ab. Nicht alle brauchen gleich viel Versicherungsschutz. Genauso wichtig wie die Versicherungen für das Wohneigentum ist die finanzielle Sicherheit für Ihre Familie, falls Ihnen oder Ihrer Partnerin, Ihrem Partner etwas passieren sollte.
Baustellen können gefährlich sein. Wenn der Kranführer seine Last auf das Auto eines Nachbarn fallen lässt oder ein spielendes Kind in eine Baugrube stürzt, haften Sie als Bauherrin oder Bauherr. Kümmern Sie sich darum um den Versicherungsschutz, bevor die Bauarbeiten oder Umbauarbeiten beginnen:
Ihr Architekt muss Ihnen als Bauherrin oder Bauherr den Nutzen einer Bauversicherung erklären. Die Versicherung abschliessen können Sie selbst oder der Architekt in Ihrem Auftrag.
In unserem Artikel «Bauversicherung: Das Must-have für jedes Bauprojekt» lesen Sie, warum die Versicherung sinnvoll ist, welche Schäden auf Baustellen am häufigsten passieren und was gedeckt ist.
Eine Versicherung ist in allen Kantonen ausser Genf, Tessin und Wallis vorgeschrieben, die Gebäudeversicherung, alle anderen sind freiwillig. In den Kantonen Obwalden, Schwyz und Uri sowie im Fürstentum Liechtenstein können Sie die Gebäudeversicherung bei jeder Versicherungsgesellschaft abschliessen, in allen anderen Kantonen nur bei der kantonalen Gebäudeversicherung. Sie deckt Brand-, Feuer- oder Rauchschäden und Elementarereignisse wie Erdrutsche, Felsstürze, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag oder Sturmwinde. Ausserdem übernimmt sie Schäden durch geborstene Wasserleitungen oder Wasserrückstau aus der Kanalisation. Die Gebäudeversicherung kann, wie bei der Krankenkasse, mit Zusatzversicherungen erweitert werden.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, übernehmen Sie die Gebäudeversicherung. In Kantonen ohne Versicherungspflicht bei der kantonalen Gebäudeversicherung haben Sie nach der Handänderung 30 Tage Zeit, den Vertrag zu kündigen und eine neue Versicherung abzuschliessen.
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Wie viele und welche Zusatzversicherungen Sie brauchen hängt von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und Ihrer Risikofähigkeit ab. Das sind fünf wichtige Zusatzversicherungen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, von E wie Erdbebenversicherung bis W wie Wasserversicherung:
In «Gebäudeversicherung: Was ist gedeckt?» erfahren Sie mehr über die Gebäudeversicherung und alle Zusatzversicherungen, die unser Partner Baloise im Baukastensystem für Sie zusammengestellt.
Stockwerkeigentümerinnen brauchen denselben Versicherungsschutz wie Hauseigentümer. Einige Versicherungen, die Sie als Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer abschliessen, gelten aber nur für ihre Einheiten. Darum müssen Stockwerkeigentümergemeinschaften eine gemeinsame Gebäudeversicherung und Gebäudewasserversicherung abschliessen. Sinnvoll sind ausserdem eine Gebäudehaftpflichtversicherung und Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, weil die Versicherungen der einzelnen Miteigentümerinnen und -eigentümer den Schaden an der aufgebrochenen Haustüre nicht übernehmen würden.
Im Artikel «Welche Versicherungen brauchen Stockwerkeigentümer» gehen wir detailliert auf die Versicherungen im Stockwerkeigentum ein.
Weil’s pressiert, wenn’s passiert: Melden Sie Schäden umgehend Ihrer Versicherungsgesellschaft. Entfernen Sie keine kaputten Bauteile oder Gegenstände, bis ein Gutachter den Schaden begutachtet hat oder Sie die Erlaubnis der Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Straftaten wie Graffitis an der Hauswand müssen Sie anzeigen. Dokumentieren Sie Schäden detailliert mit Fotos, Skizzen oder Videos, die Sie mit Kaufquittungen oder Handwerkerrechnungen der Versicherungsgesellschaft für die Schadenregulierung einreichen können. Das ist besonders bei Schäden am Hausrat wichtig. Falls Sie einen Schaden reparieren lassen müssen, warten Sie, bis die Versicherungsgesellschaft Ihnen grünes Licht gibt. Ohne schriftliche Vereinbarung riskieren Sie sonst, als Auftraggeberin oder Auftraggeber für die Kosten zu haften.
Sie können nicht nur Ihr Wohneigentum versichern, sondern auch die Tragbarkeit für den Fall, dass Ihnen oder Ihrer Partnerin, Ihrem Partner etwas zustossen sollte. Ohne finanzielle Absicherung ist die Tragbarkeit nach einem Schicksalsschlag gefährdet. Besonders, wenn die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener ausfällt. Oft genügen ein Einkommen und eine Invalidenrente beziehungsweise eine Witwen- und die Waisenrente(n) nicht, um alle Wohnkosten (Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Amortisationen) zu tragen. Mit dem Kapital aus der Lebensversicherung, das nach einem Schicksalsschlag ausbezahlt wird, kann die Familie einen Teil ihrer Hypothekarschuld zurückzahlen und die finanzielle Belastung senken. So kann sie die Tragbarkeit wieder sicherstellen und ihr Zuhause behalten. Das ist gerade für die Kinder wichtig, die in einer so schwierigen Situation nicht aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden sollten.
In unserem Artikel «Lebensversicherung beim Hauskauf: Ja oder nein?» finden Sie viele Argumente, die für eine Lebensversicherung als Risikoabsicherung sprechen, und ein konkretes Rechenbeispiel.