Alles was Wohneigentümer wissen müssen — Jeden ersten Donnerstag des Monats.
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Wollen Sie lieber günstig besitzen als teuer mieten und darum Wohneigentum kaufen? Die erste Frage, die sich stellt, ist: Haus oder Wohnung kaufen? Beide Wohnformen haben ihre Vorteile und Nachteile. Die Entscheidung hängt von rationalen Faktoren ab, allen voran Preis und Lage, aber auch von emotionalen Faktoren. Zum Beispiel davon, ob Sie in einem Einfamilienhaus oder in einer Eigentumswohnung aufgewachsen sind, oder wie viel Abstand Sie von Ihren Nachbar*innen brauchen. Mit unseren neun Fragen finden Sie heraus, ob Sie eher der Einfamilienhaus- oder der Eigentumswohnung-Typ sind.
Bauland ist in der Schweiz knapp, besonders in Städten. Darum sind Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser in der Stadt für die meisten von uns unerschwinglich. Gemäss Handelszeitung kostet ein Einfamilienhaus in Bern 1'425'000 und in Zürich 2'359'000 Franken (April 2021). Dafür bräuchten Sie mindestens 285'000 beziehungsweise 471'800 Franken Eigenkapital und ein Bruttohaushaltseinkommen von 239'200 beziehungsweise 396'000 Franken, um die Tragbarkeitsrichtlinien der Bank zu erfüllen. Eine 5,5-Zimmer-Eigentumwohnung kostet 13,5 beziehungsweise 17,5 Prozent weniger, aber das ist immer noch viel Geld. Darum schauen sich immer mehr Menschen nach Wohneigentum auf dem Land um.
Einfamilienhäuser sind am teuersten, Eigentumswohnungen am günstigsten. Doppelhäuser und Reihenhäuser liegen ungefähr in der Mitte. Auf dem Land wohnen Sie günstiger als in der Stadt.
Mit unserer kostenlosen Immobilienbewertung können Sie die Marktpreise von Häusern und Wohnungen in nur drei Minuten schätzen und verschiedene Objekte einfach miteinander vergleichen.
Wenn Sie von einem Haus träumen, aber nicht so viel verdienen, suchen Sie am besten in der Agglomeration oder im Grünen. Der Preis wird in der Stadt und auf dem Land von diesen Faktoren bestimmt:
Überlegen Sie sich, welche dieser Faktoren für Sie wichtig sind. Immer mehr Menschen, die in der Stadt arbeiten, sind aufs Land gezogen. Sie arbeiten zumindest tageweise im Homeoffice und müssen nicht täglich in die Stadt pendeln. Mit dem Geld, das sie beim Hauskauf gespart haben, haben sie ein grösseres Haus mit einem Zimmer für das Homeoffice oder Garten gekauft. Darum sind die Preise für Einfamilienhäuser auf dem Land in der Corona-Pandemie stark gestiegen.
Wenn Sie den Markt nicht gut genug kennen, fragen Sie am besten einen Makler. In unserem Netzwerk finden Sie Immobilienmakler aus Ihrer Region, die wir Ihnen mit gutem Gewissen empfehlen.
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Häuser sind meistens grösser als Wohnungen und bieten mehr Zimmer, Stauräume und Rückzugsorte. Das macht Sie und Ihre Familie flexibler. In einem grossen Haus hat jedes Kind sein Zimmer, die Mutter ihr Homeoffice und der Vater seinen Bastelraum. Und Gäste übernachten im Gästezimmer statt auf dem Sofa. Mehr Zimmer heisst aber auch mehr Arbeit, zum Beispiel für die Reinigung, oder mehr Kosten, zum Beispiel für die Heizung und den Unterhalt. Eine kleine, aber intelligent eingerichtete Wohnung kann fast genauso viel Wohn- und Stauraum bieten wie ein Haus. Ausserdem überlegen Sie sich mit weniger Raum, ob Sie alle Sachen, die seit Jahren im Keller oder auf dem Dachboden lagern, wirklich noch brauchen.
Unabhängig davon, wie Sie wohnen, müssen Sie und Ihre Nachbar*innen sich an das Nachbarrecht halten. In vielen Gemeinden ist eine Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr vorgeschrieben. Laute Arbeiten, zum Beispiel Rasen mähen, sind Montag bis Freitag von 12 bis 13 und 19 bis 7 Uhr, samstags von 12 bis 13 und ab 17 Uhr sowie an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen verboten. In einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen, wo die Menschen näher aufeinander wohnen, kommen kleinere Streitigkeiten häufiger vor. Meist geht es um laute Musik, ein Gartenfest oder einen Grill, der zu stark raucht. Wenn Sie Ihre Ruhe lieben, ist ein (freistehendes) Einfamilienhaus sinnvoller als eine Eigentumswohnung.
Sobald Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie Teil der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Sie nutzt, verwaltet und unterhält die gemeinsame Liegenschaft. Als Mitglied der Gemeinschaft müssen Sie sich unter anderem an das Stockwerkeigentümerreglement halten. Dieses hält Rechte und Pflichten fest und definiert, wie gemeinschaftliche Kosten verteilt werden und was verboten oder erlaubt ist. Als Stockwerkeigentümer*in müssen Sie sich an alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung halten und dürfen beispielsweise nicht einfach die Fassade rosa streichen. Ausserdem müssen Sie sich an den Unterhaltskosten der gemeinsamen Bauteile beteiligen und Ihren Anteil in den Erneuerungsfonds einzahlen.
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Wenn Sie in einem Doppelhaus, in einer Eigentumswohnung oder in einem Reihenhaus wohnen, leben Sie mit mindestens jemandem Wand an Wand. Das heisst, Sie müssen mit anderen Menschen klar kommen, auch wenn sie manchmal ein bisschen nerven. Wie der Nachbar, der abends noch Saxophon spielt, oder die Nachbarin, die an der Grenze zu Ihrem Garten Bambus gepflanzt hat. Besonders in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft müssen Sie kompromissbereit sein und manchmal auch eine Fünf gerade sein lassen. Dafür dürfen Sie natürlich dasselbe auch von Ihren Nachbar*innen erwarten. Jede Nachbarschaft ist auch eine Beziehung – und die funktionieren am besten, wenn alle geben und nehmen.
Ein Haus mit Garten gibt Arbeit. Selbst eine Magerwiese will angelegt und gepflegt werden. Dafür können Sie pflanzen, was Sie wollen, zum Beispiel Blumen oder Gemüse. Und den Rasen mähen, wie Sie wollen: Knöchelhoch oder kurz wie ein Green auf dem Golfplatz. Ein Garten gibt zu tun, ist aber ein Freiraum für gesellige Gartenpartys, ruhige Momente und Spiel oder Spass mit der Familie. Ausserdem erholen sich viele Menschen besser und nachhaltiger bei der Gartenarbeit als in einer Wellnessoase. Falls Sie keine Lust auf Arbeit im Garten haben, ist eine Eigentumswohnung mit Balkon oder Terrasse sinnvoller – und wenn Sie eine Wohnung im Erdgeschoss mit Gartensitzplatz kaufen, mäht der Hauswart den Rasen …
Das Laub aus den Dachrinnen entfernen, den Schnee vom Gehweg wegschaufeln oder Fensterrahmen streichen – mit einem Haus haben Sie immer etwas zu tun. Alles, was anfällt, müssen Sie erledigen oder jemanden beauftragen und bezahlen. Als Stockwerkeigentümer*in haben Sie es einfacher und bequemer: Der Verwalter oder Hauswart ist verantwortlich und dafür bezahlt. Allerdings gibt es auch Stockwerkeigentümergemeinschaften, die festlegen, dass die Eigentümer*innen im Turnus beispielsweise das Treppenhaus reinigen. Ausserdem müssen Sie sich für mindestens eine Stockwerkeigentümerversammlung im Jahr Zeit nehmen und dort allenfalls Arbeiten oder Aufgaben für die Gemeinschaft übernehmen.
Eine indiskrete, aber wichtige Frage. Wenn Sie eine Familie gründen wollen oder Ihre Kinder noch klein sind, brauchen Sie viel Raum. Drinnen und draussen. Darum wäre ein Einfamilienhaus perfekt, wenn es das Budget zulässt. Falls aber die Kinder schon älter sind und in zwei oder drei Jahren ausfliegen werden, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie ein Haus kaufen wollen, das bald halb leer steht. Vielleicht reicht für die Zeit, bis Ihre Kinder flügge werden, ja eine Eigentumswohnung, die später nicht zu gross ist für Sie und Ihre Partnerin oder Ihren Partner. Wenn Sie aber ein Haus kaufen, müssen Sie es nach dem Auszug der Kinder allenfalls verkaufen, weil es zu gross ist für Sie und zu aufwendig und teuer im Unterhalt.